Kostenübernahme
Meldung, Leistungsprüfung und Leistungsabrechnung
- Meldung erfolgter Rettungen
- Um den Rettern - unabhängig ob die Leistung(en) z.B. durch den
Pistendienst, die Bergrettung oder einen Flugretter durchgeführt wurde - raschesten
Support zu ermöglichen halten wir alle denkbaren Kommunikationskanäle offen. Meldungen
können somit via Login im Userbereich unserer Website, per eMail, Fax oder auch am
Postweg erfolgen. Wesentlich dabei ist, dass die Mindesterfordernis an Angaben zum
Vorfall und der/dem Geretteten übermittelt wird.
- Das heißt vereinfacht - wer wurde wo, wann,
weswegen, von wem gerettet und wie lautet die Liftkartennummer
der/des Geretteten.
- Wir stellen dafür entsprechende Unterlagen zur Verfügung, bzw.
verarbeiten auch Formulare, die bei verschiedensten Rettungsorganisationen bereits in
Verwendung sind.
- Ebenso sind automatisierte, elektronische Datenabgleiche
möglich.
- Nach Eingang der Meldung wird diese dem zuständigen Claims Manager
der Alpgarant zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt zweistufig. Nach der Nationalität des
Verletzten - somit ist auch die Sprachkompatibilität zwischen Claims Manager und dem Gast
gewährt - und weiters nach dem Unfallort. Der Claims Manager betreut den Vorgang von
Anfang an und steht dem Gast bei Bedarf auch noch nachfolgend für unterschiedlichste
Assistenzleistungen zur Verfügung.
- Leistungsprüfung
- Hierbei wird zunächst qualifiziert, ob die/der Gerettete über eine
am Unfalltag gültige und gemeldete Kartennummer verfügt. Bei Unklarheiten nimmt unser
Claims Manager mit der Rettungsorganisation oder der/dem Geretteten Kontakt auf und
komplettiert die Unterlagen. Nach Abschluß der deckungs- und verrechnungsrelevanten
Erhebungen und der Rechnungsprüfung erfolgt die Freigabe zur Auszahlung der Leistung(en)
an die Rettungsorganisation(en).
- Leistungsabrechnung
- Alpgarant leistet ohne Umwege direkt an die
Rettungsorganisation(en), die die Leistung(en) erbracht haben. An zwei
Auszahlungsterminen pro Monat werden alle bis dahin eingelangten Rechnungen zu
kostenmäßig freigegebenen Einsätzen/Leistungen ausgeglichen. Alpgarant leistet im Rahmen
der vertraglichen Vereinbarung pro geretteter Person bis zu einem Höchstbetrag von EUR
4.500,--*. Wartezeiten durch bürokratische Deckungsprüfungen bei etwaig anderen
Leistungsträgern entstehen dabei nicht. Im "best case" kann dies bedeuten, dass bereits
am Tag nach der Rettung die Anweisung erfolgt.
- * in Härtefällen auch darüber hinaus
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