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Kostenübernahme

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Meldung, Leistungsprüfung und Leistungsabrechnung

  • Meldung erfolgter Rettungen
  • Um den Rettern - unabhängig ob die Leistung(en) z.B. durch den Pistendienst, die Bergrettung oder einen Flugretter durchgeführt wurde - raschesten Support zu ermöglichen halten wir alle denkbaren Kommunikationskanäle offen. Meldungen können somit via Login im Userbereich unserer Website, per eMail, Fax oder auch am Postweg erfolgen. Wesentlich dabei ist, dass die Mindesterfordernis an Angaben zum Vorfall und der/dem Geretteten übermittelt wird.
  • Das heißt vereinfacht - wer wurde wo, wann, weswegen, von wem gerettet und wie lautet die Liftkartennummer der/des Geretteten.
  • Wir stellen dafür entsprechende Unterlagen zur Verfügung, bzw. verarbeiten auch Formulare, die bei verschiedensten Rettungsorganisationen bereits in Verwendung sind.
  • Ebenso sind automatisierte, elektronische Datenabgleiche möglich.
  • Nach Eingang der Meldung wird diese dem zuständigen Claims Manager der Alpgarant zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt zweistufig. Nach der Nationalität des Verletzten - somit ist auch die Sprachkompatibilität zwischen Claims Manager und dem Gast gewährt - und weiters nach dem Unfallort. Der Claims Manager betreut den Vorgang von Anfang an und steht dem Gast bei Bedarf auch noch nachfolgend für unterschiedlichste Assistenzleistungen zur Verfügung.
  • Leistungsprüfung
  • Hierbei wird zunächst qualifiziert, ob die/der Gerettete über eine am Unfalltag gültige und gemeldete Kartennummer verfügt. Bei Unklarheiten nimmt unser Claims Manager mit der Rettungsorganisation oder der/dem Geretteten Kontakt auf und komplettiert die Unterlagen. Nach Abschluß der deckungs- und verrechnungsrelevanten Erhebungen und der Rechnungsprüfung erfolgt die Freigabe zur Auszahlung der Leistung(en) an die Rettungsorganisation(en).
  • Leistungsabrechnung
  • Alpgarant leistet ohne Umwege direkt an die Rettungsorganisation(en), die die Leistung(en) erbracht haben. An zwei Auszahlungsterminen pro Monat werden alle bis dahin eingelangten Rechnungen zu kostenmäßig freigegebenen Einsätzen/Leistungen ausgeglichen. Alpgarant leistet im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung pro geretteter Person bis zu einem Höchstbetrag von EUR 4.500,--*. Wartezeiten durch bürokratische Deckungsprüfungen bei etwaig anderen Leistungsträgern entstehen dabei nicht. Im "best case" kann dies bedeuten, dass bereits am Tag nach der Rettung die Anweisung erfolgt.
  • * in Härtefällen auch darüber hinaus

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