Presseinformation
Patientenanwalt begrüßt integrierte Bergsportversicherung
OTS0016 5 CI 0622 NRK0002 Mo, 20.Jul 2009
Wien (OTS) - Erfreut zeigt sich der Wiener PatientInnenanwalt Konrad Brustbauer, dass eine von der Wiener PatientInnenanwaltschaft schon länger befürwortete Idee von der Wirtschaft aufgegriffen wurde. Auf der Riesneralm sind Bergsportler - egal ob Sommergäste oder Skitouristen - automatisch versichert, sobald sie die Lift- bzw. Bergbahnkarte erstmals benützen, war am 16.7.2009 einer OTS-Aussendung von Alpgarant zu entnehmen. Der von Brustbauer mehrfach angeregte "Pisteneuro" ist damit in einem Bergsportgebiet Realität geworden. Das Kostenrisiko für die Bergung nach einen Ski- Berg- oder Wanderunfall - ein paar tausend Euro kann das schon ausmachen - fällt damit weg. Und ein Servicepaket im Fall der Fälle gibt es dazu.
Zwar gibt es viele TouristInnen, die eine Versicherung haben, etwa über Kreditkarten oder über einen Sicherheitspass oder Schutzbrief einer Autofahrerorganisation, aber immer wieder kommen auch Wienerinnen und Wiener zum Patientenanwalt, die auf den Bergungskosten "sitzen geblieben" sind. Aber nicht nur auf den Kosten, die die Krankenkassen - wenn überhaupt - nur teilweise übernehmen, sondern auch, weil viele Dinge rund um den Unfall von den bettlägerigen Betroffenen nicht selbst erledigt werden konnten. "Wie kommt man mit einem Liegegips, dem Snowboard, der Kletterausrüstung und sonstigem Gepäck nach Hause? Wer organisiert das?", stellt Brustbauer in den Raum. Das neuartige Produktkonzept SAFE-R (Safety Area for extensive Rescue) bietet dafür eine Komplettlösung einschließlich der Bergungskosten, auch per Helikopter.
Profitieren können laut Brustbauer alle Beteiligten: Eine große Versicherungsgesellschaft, die bei einem Unfall die Bergungs- und Transportkosten deckt und die Firma, die die Servicedienstleistungen abwickelt. Aber auch das Bergbahnunternehmen und die Sportregion können sich ein neues Qualitätskriterium im Tourismus auf die Fahnen heften. Ganz besonders aber profitieren die betroffenen PatientInnen, die sich wenigstens wegen der Kosten und der Organisation der Heimreise keine Sorgen machen müssen.
Kleiner, aber wichtiger Schritt
Als zwar vorerst klein, aber sehr wichtig bezeichnet Brustbauer diesen Schritt in wirtschaftliches Neuland: "Ich hoffe sehr, dass das Projekt auch bei den BergsportlerInnen ankommt, denn ein kleiner Versicherungsaufschlag auf die Liftkarte deckt hohe finanzielle Risken ab. Wie das Pilotprojekt in der Praxis funktioniert bleibt vorerst abzuwarten. Wichtig ist nun, dass auch weitere Regionen erkennen, dass die Sicherheit auf den Bergen und Pisten ein wesentliches Qualitätskriterium eines Bergsportgebietes ist. Dazu gehört auch die Deckung des Kostenrisikos, das bisher die Sportler allein getragen haben. "Es geht nicht an, dass man in der Tourismuswirtschaft von Breitensportlern profitiert, die sich fit und gesund halten wollen, sie aber letztlich mit dem Risiko, das mit fast jedem Sport verbunden ist, allein lässt.", so Brustbauer.
Allgemeine Flugrettungsproblematik harrt jedoch weiterhin einer Lösung.
Ganz wo anders liegt die Problematik bei der allgemeinen Flugrettung. Diese kommt ja nicht nur bei Freizeitunfällen auf den Bergen zum Tragen, sondern unter Umständen auch bei Herzinfarkten, Arbeitsunfällen usw. "Da ist leider ein Wildwuchs an Anbietern entstanden und es hängt entweder vom Gebiet ab, wo der Einsatz erfolgt oder sonst von Umständen, die vom Patienten nicht beeinflussbar sind, welches Flugunternehmen den Einsatz übernimmt", führt Brustbauer dazu aus. Je nach dem wird direkt mit der Krankenkasse oder direkt mit dem Patienten verrechnet. Brustbauer hat hier eine klare Präferenz zugunsten jener Flugrettungsdienste, die direkt mit den Krankenkassen und sonstigen Versicherungen abrechnen. Doch man müsse gerade diesen Unternehmen Rahmenbedingungen geben, die sie auch überleben lassen. Denn auf diesem Sektor zahlt den Preis einer freien Marktwirtschaft mit einer Vielzahl von Flugrettungsanbietern meist nicht die solidarische gesetzliche Krankenversicherung, sondern der einzelne Patient. "Der Patient kann sich aber nicht aussuchen, welches Unternehmen anfliegt, was der Einsatz kostet und ob direkt mit der Krankenkasse verrechnet wird. Dazu bedarf es möglichst einheitlicher Kriterien.", schließt Brustbauer.
| Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz: www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/ Gerhard Neustifter Leiter der Stabsstelle Administration, Presse Wiener Pflege-, Patientinnen und Patientenanwaltschaft Telefon: 01 5871204-82991 Mobil: 0676 8118 82991 E-Mail: gerhard.neustifter@wien.gv.at www.patientenanwalt.wien.at/ |
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OTS0016 2009-07-20/09:04
200904 Jul 09
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